Als ausgebildete Ergotherapeutin biete ich auch ergotherapeutische Behandlungen an. Hier kann z.B. die Behandlung einer Kaiserschnitt-Narbe, eines Karpaltunnel-Syndroms oder die Schmerzreduktion durch Kinesio-Taping Thema sein.
Um den Einschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen (Zeitvorgaben und Behandlungsreglements) nicht zu unterliegen, behandle ich derzeit nur Privatpatienten und Selbstzahler nach ärztlicher Verordnung ambulant (in erster Linie als Hausbesuch). Dadurch ergibt sich für Sie ein hohes Maß an Privatsphäre, keine Parallelbehandlungen, eine optimale Behandlungszeit und kein Therapeutenwechsel, sowie eine unkomplizierte und schnelle Terminvergabe ohne lange Wartezeiten. Von Ihrem Arzt erhalten Sie ein Rezept, welches Sie mir bitte am Anfang der Behandlung vorlegen.
Anders als bei Kassenrezepten gibt es bei Privatversicherten keine Fristen, bis wann die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss. Das Rezept verbleibt ab Beginn der Behandlung zur Abrechnung in der Patientenakte. Privatversicherte und Selbstzahler erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie gerne zur Abklärung der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können. Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden - die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem PKV-Vertrag.
Ich rechne bei Privatversicherten und Selbstzahlern nach Honorarvereinbarung ab und orientiere mich dabei an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). In dieser seit 2007 bestehenden Gebührenübersicht sind die üblichen Honorare für Ergotherapie-, Logopädie- und Physiotherapiepraxen aufgelistet. Ich berechne den 1,8-fachen Satz.
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit von Land zu Land differieren können. Dadurch kann es im Einzelfall zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben. Aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen, -Tarifen und Beihilfevorschriften bin ich leider nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. -fähigkeit eine Aussage zu treffen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und freue mich auf die Therapie mir Ihnen!
Die aufgeführten Behandlungsätze richten sich nach der Gebührenverordnung der Therapeuten (GebüTh). Es wurde der übliche 1,8-fache Satz der VdeK Kassen zugrunde gelegt.
30 min. - 78 €
45 min. - 105 €
einmalig - 55 €
Die Funktionsanalyse ist Voraussetzung und damit Bestandteil der ergotherapeutischen Behandlung. Diese Position ist nur bei Therapiebeginn im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar. Dies gilt auch dann, wenn die Patientin bzw. der Patient im Laufe einer ergotherapeutischen Maßnahme die therapeutische Praxis wechselt.
Einsatzpauschale - 35 €
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